KL_20222-10_Spezial_Baby

Das Ausbleiben der Periode ist für die meisten Frauen ein sicheres Anzeichen für die Schwangerschaft. Da mit dem ers- ten Tag der letzten Periode bereits die erste Schwangerschafts- woche (SSW) beginnt, sind sie dann schon in der 4. bis 5. SSW. Dann ist auch die Zeit für eine erste Untersuchung beim Gynäkologen gekommen. Um sicherzugehen, kann ein Schwangerschaftstest im Vorfeld bereits Gewissheit geben. Vorsorge durch Arzt oder Hebamme Sobald der Frauenarzt oder die Frauenärztin die Schwanger- schaft festgestellt hat, kann der Termin für die erste Vorsorge- untersuchung vereinbart werden. Zur Schwangerschaftsvor- sorge gehören in der Regel zehn Untersuchungen, für die wer- dende Mütter gemäß des Mutterschutzgesetzes von der Arbeit freigestellt werden müssen. Diese Untersuchungen erfolgen in den ersten Monaten der Schwangerschaft alle vier Wochen, ab der 32. SSW dann in einem Abstand von 14 Tagen. Sollte der errechnete Geburtstermin überschritten werden, erfolgen die Vorsorgetermine mindestens zweimal in der Woche. Die Kosten für die Untersuchungen werden von der Kran- kenkasse übernommen. Die Betreuung während der Schwan- gerschaft kann sowohl eine Ärztin oder ein Arzt als auch eine Hebamme vornehmen. Eine Hebamme darf grundsätzlich alle Untersuchungen durchführen, die auch der Arzt oder die Ärz- tin anbietet, nur für die Ultraschall-Untersuchungen zu Beginn, Mitte und Ende der Schwangerschaft muss eine Praxis aufgesucht werden. Erstuntersuchung Bei der Erstuntersuchung in der 4. bis 8. SSWwird zunächst der allgemeine Gesundheitszustand der werdenden Mutter festgestellt. Dazu gehören unter anderem die Blutgruppe sowie mögliche Erb- und Infektionskrankheiten. Außerdem wird der genaue Geburtstermin errechnet und die Schwange- ren erhalten einen Mutterpass, in dem alle Daten eingetragen werden. Die Dokumentation der Schwangerenvorsorge kann auf Wunsch auch digital in der elektronischen Patientenakte erfolgen. Zusätzlich erhalten die Frauen allgemeine Informa- tionen zum Ablauf der Schwangerschaft und Hinweise dazu, was alles beachtet werden muss, zum Beispiel welche Lebens- mittel erst einmal vom Speiseplan gestrichen werden sollten. Der erste Ultraschall Ein besonderer Moment für alle werdenden Eltern ist es, ihr Baby das erste Mal mithilfe des Ultraschallgeräts zu sehen. Gemäß den Mutterschutz-Richtlinien werden drei Untersu- chungen von den Krankenkassen übernommen, die erste fin- det zwischen der 9. und 12. SSW statt. Dabei wird untersucht, wie groß der Embryo bereits ist, und ob die Entwicklung nor- mal verläuft. Auch eine Mehrlingsschwangerschaft lässt sich über den Ultraschall feststellen. Bei der zweiten Ultraschalluntersuchung in der 19. bis 22. SSW schaut der Arzt, ob alle Organe beim ungeborenen Kind gut angelegt sind und die genaue Größe wird vermessen. Meis- tens lässt sich dann bereits auch erkennen, ob es ein Mädchen oder ein Junge wird. Außerdem werden die Plazenta kontrol- liert und die Fruchtwassermenge bestimmt. Bei der letzten Ultraschalluntersuchung wird außerdem überprüft, ob das Kind in einer günstigen Geburtsposition liegt. Sie findet in der 29. bis 32. SSW statt. Schwangerenvorsorge Mit einem sicheren Gefühl durch die Schwangerschaft In der aufregenden Zeit während der Schwangerschaft beschäftigt werdende Eltern immer wieder die Frage nach der Gesundheit ihres Kindes. Bei den Vorsorge­ untersuchungen wird die Entwicklung des Babys genau überwacht und auch der gesundheitliche Zustand der Mütter beobachtet. 4 Schwangerenvorsorge Klecks | Spezial Baby

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