KL_2022-12

14 Pflegeeltern Klecks | Dezember 2022 ∙ Januar 2023 Pflegefamilen – warum? Es gibt verschiedene Gründe, war- um Kinder in der eigenen Familie nicht aufwachsen können. Dazu gehören extreme Vernachlässigung oder die psychische oder physische Gewalt. In solchen Fällen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist, nimmt das Jugendamt Kinder und Jugendliche in Obhut und bringt diese unter anderem in Pflegefami- lien unter. An diese Pflegefamilien werden bestimmte Anforderungen gestellt. Dabei stehen die Bedürfnis- se der Kinder immer im Vorder- grund. Verschiedene Formen der Pflege Je nach der Situation und den Bedürfnissen der Kinder gibt es verschiedene Pflegeformen: die Kurzzeitpflege, die Bereit- schaftspflege, die Vollzeitpflege sowie die sozialpädagogische oder sonderpädagogische Vollzeitpflege beziehungsweise die Intensivpflege. Wenn Eltern aufgrund eines Krankenhaus- oder Kurauf- enthaltes nicht in der Lage sind, ihr Kind zu betreuen, dann gibt es die Möglichkeit Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren für bis zu acht Wochen in einer Kurzzeitpflegefamilie unter- zubringen. Bei Krisensituationen in der eigenen Familie können Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren in der Bereitschaftspflege betreut werden. Bereitschaftspflegeeltern kümmern sich meist mehrere Monate um die Kinder, bis diese entweder zu ihren Eltern zurückkehren, in einer Vollzeitpflegefamilie oder einem Heim untergebracht werden können. Kinder, die aus verschiedenen Gründen nicht bei ihren leib- lichen Eltern aufwachsen können, werden in einer Vollzeitpfle- gefamilie betreut. Dort leben sie entweder dauerhaft oder für einen befristeten Zeitraum, haben aber die Möglichkeit, ihre leiblichen Eltern regelmäßig im Rahmen der Besuchskontakte zu sehen. Kranke, behinderte oder stark traumatisierte Kindermit einem erhöhten Betreuungs- und Pflegeaufwand benötigen die sozial- pädagogische oder sonderpädagogische Vollzeitpflege bezie- hungsweise die Intensivpflege. An diese Pflegeeltern werden besondere Anforderungen gestellt. In der sozialpädagogischen und sonderpädagogischen Vollzeitpflege benötigt mindestens ein Elternteil eine pädagogische, psychologische, pflegerische oder therapeutische Ausbildung und beziehungsweise oder ent- sprechende Erfahrung. In der Intensivpflege werden Pflegeeltern mit einer ausgeprägten erzieherischen Sensibilität gesucht. Adoptions- und Pflegekinderdienst sowie soziale Träger In der Stadt Osnabrück ist der Adoptions- und Pflegekinder- dienst für die Vermittlung der Kinder in die Pflegefamilien zuständig. Im Landkreis Osnabrück übernimmt der Sozial- dienst katholischer Frauen e.V. (SkF) die Vermittlung von Pfle- gekindern für das Jugendamt oder in Kooperation mit dem Jugendamt. Zu den Aufgaben des Adoptions- und Pflegekin- derdienstes und des SkF gehören außerdem die Vorbereitung und Qualifizierung der Pflegeelternbewerber, die Betreuung und Beratung der Pflegefamilien, die Begleitung von Besuchs- kontakten zur Herkunftsfamilie sowie Fortbildungen und Ver- Kinder brauchen eine Familie und Menschen, die sie beschützen, ihnen Zuwendung geben und ihnen helfen, sich positiv zu entwickeln. Manchmal gibt es jedoch Situatio- nen, in denen die Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Dann nehmen zum Beispiel Pflegeeltern die Kinder auf, geben ihnen in einem beschützen- den Familienrahmen Halt und eine verlässliche Betreuung und bieten ihnen ein sicheres Zuhause. Pflegefamilien Kindern eine Chance geben

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