Antrag stellen bei der Caritas
Das Land Niedersachsen fördert Familien mit geringem Einkommen, damit diese in den Urlaub fahren können. Zuschussberechtigt sind Erholungsaufenthalte von niedersächsischen Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Sozialleistungen erhalten. Bezuschusst werden Erholungsaufenthalte von mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen in familiengerechten Unterkünften innerhalb Deutschlands. Der Antrag muss bis Dienstag, 31. März, auf www.caritas-os.de gestellt werden.
